Beilstein-Billensbach: herbstlicher Blick vom Feldweg Richtung Maad über das Tal der Appenklinge (Bach) auf den sog. Platz an der Birke (mit privatem Wochenend-Haus) und über das Schmidbachtal auf die sog. Rehsteige (der bewaldete Höhenzug im Hintergrund).
Beilstein-Billensbach: herbstlicher Blick vom Feldweg Richtung Maad über das Tal der Appenklinge (Bach) auf den sog. Platz an der Birke (mit privatem Wochenend-Haus) und über das Schmidbachtal auf die sog. Rehsteige (der bewaldete Höhenzug im Hintergrund).
Landschaftsschutzgebiet „Schmidbachtal – Oberes Bottwartal mit Seitentälern und umgebenden Gebietsteilen“ (Schutzgebiets-Nr. 1.25.022) bei Beilstein: Blick von der Anhöhe oberhalb von Maad nach West-Südwesten auf das untere Schmidbachtal mit Jettenbach (links Mitte), Schmidhausen (links hinten) und in das obere Bottwartal (hinten). Die Sonne ist einige Minuten zuvor untergegangen.
Landschaftsschutzgebiet „Schmidbachtal – Oberes Bottwartal mit Seitentälern und umgebenden Gebietsteilen“ (Schutzgebiets-Nr. 1.25.022) bei Beilstein: Blick bei Sonnenuntergang von der Anhöhe nördlich von Billensbach über das obere Schmidbachtal. Im Vordergrund blühende Königskerzen, im Hintergrund die Anhöhen und Weinberge bei Etzelnswenden.
Landschaftsschutzgebiet „Schmidbachtal – Oberes Bottwartal mit Seitentälern und umgebenden Gebietsteilen“ (Schutzgebiets-Nr. 1.25.022) bei Beilstein: Typische Streuobstwiese auf der Anhöhe nördlich von Billensbach kurz nach Sonnenuntergang. Im Hintergrund rechts das Schmidbachtal mit den Weinbergen bei Etzlenswenden. Hinweis zum Schutzgebiets-Status: Dieses Foto wurde im nördlichen Teil des LSGs gemacht, der zum Landkreis Heilbronn gehört (Schutzgebiets-Nr. 1.25.022, WDPA-ID 324223). Bitte lassen Sie sich nicht von der etwas unklaren Anzeige auf der Website Protected Planet verwirren, die bei einer Suche nach dem Schutzgebiets-Namen nur den südlichen Teil des LSGs anzeigt, der zum Landkreis Ludwigsburg gehört (Schutzgebiets-Nr. 1.18.036, WDPA-ID 324222), aber genau denselben Namen trägt. Die offizielle Online-Karte des Landesamtes für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zeigt beide Teile und belegt, dass die Stelle, an der dieses Foto gemacht wurde (siehe Koordinaten), tatsächlich zum LSG gehört. Darüber hinaus gehört die gesamte auf dem Bild sichtbare Landschaft auch zum Naturpark „Schwäbisch-Fränkischer Wald“ (Schutzgebiets-Nr. 5).